Neue Corona-Regelungen ab 4.3.2022

Grundsätzlich gilt im Sport für Erwachsene (ab 18 Jahren, auch für Zuschauer) nun 3G (geimpft, genesen oder getestet). Kinder und Jugendliche benötigen keinerlei Nachweis mehr.

Die Überprüfung der TeilnehmerInnen erfolgt wie gehabt durch die TrainerInnen / ÜbungsleiterInnen, sofern noch nicht geschehen.

Auch ZuschauerInnen (18 Jahre und älter) müssen weiterhin auf ihren 3G-Status überprüft werden. Als Nachweis dient die Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App . Zusätzlich muss einen amtlicher Lichtbild-Ausweis vorgelegt werden. Der Nachweis kann auch durch einen Impfpass bzw. Testzertifikat einer amtlichen Teststelle erfolgen.

Update Coronaschutzverordnung im Breitensport

die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 18. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
  • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
  • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Quelle: Landessportbund NRW

Näherre Informationen entnehmt bitte der nachstehenden Tabelle. Falls Ihr Fragen habt, wendet Euch an Eure ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen oder die jeweilige Abteilungsleitung.

Bitte beachtet die AHA-Regeln weiterhin und seit vorsichtig.

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Indoor-Training nur noch mit 2G+Testung

Ab dem 28. Dezember 2021 gilt eine neue CoronaSchVO in NRW. Dann ist Sport drinnen nur mit 2G+ möglich. In Innenräumen müssen immunisierte Personen dann zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis (keine Selbsttest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.

Training und Zuschauen nur noch mit 2-G-Nachweis

Auch der DTV hält sich an die Coronaschutzverordnung, die in ihrer neusten Version ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt.

Hiernach dürfen Personen ab dem 18. Lebensjahr nur noch trainieren und zuschauen, wenn ein 2-G-Nachweis (geimpft oder genesen) vorgezeigt werden kann. Beim Training werden das die TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen überprüfen, bei Spielen wird es eine Einlasskontrolle geben. Bitte bringt euren 2-G-Nachweis zu jeder Übungsstunde oder Trainingseinheit mit. 

ZuschauerInnen müssen ebenfalls einen 2-G-Nachweis vorzeigen, dieser gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).

Kinder bis einschl. 15. Lebensjahr müssen keinerlei Nachweise erbringen, ab dem 16. Lebensjahr wird ein Schülerausweis / Schulbescheinigung benötigt.

Bitte beachtet diese Regeln, weil wir sonst leider keinen Zutritt zu den Trainingseinheiten, Übungsstunden und Wettkämpfen gewähren können. Die AbteilungsleiterInnen und ÜbungsleiterInnen haben weitere Informationen erhalten.

Bleibt weiterhin gesund und fit.