Training und Zuschauen nur noch mit 2-G-Nachweis

Auch der DTV hält sich an die Coronaschutzverordnung, die in ihrer neusten Version ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt.

Hiernach dürfen Personen ab dem 18. Lebensjahr nur noch trainieren und zuschauen, wenn ein 2-G-Nachweis (geimpft oder genesen) vorgezeigt werden kann. Beim Training werden das die TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen überprüfen, bei Spielen wird es eine Einlasskontrolle geben. Bitte bringt euren 2-G-Nachweis zu jeder Übungsstunde oder Trainingseinheit mit. 

ZuschauerInnen müssen ebenfalls einen 2-G-Nachweis vorzeigen, dieser gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).

Kinder bis einschl. 15. Lebensjahr müssen keinerlei Nachweise erbringen, ab dem 16. Lebensjahr wird ein Schülerausweis / Schulbescheinigung benötigt.

Bitte beachtet diese Regeln, weil wir sonst leider keinen Zutritt zu den Trainingseinheiten, Übungsstunden und Wettkämpfen gewähren können. Die AbteilungsleiterInnen und ÜbungsleiterInnen haben weitere Informationen erhalten.

Bleibt weiterhin gesund und fit.