Grundsätzlich gilt im Sport für Erwachsene (ab 18 Jahren, auch für Zuschauer) nun 3G (geimpft, genesen oder getestet). Kinder und Jugendliche benötigen keinerlei Nachweis mehr.
Die Überprüfung der TeilnehmerInnen erfolgt wie gehabt durch die TrainerInnen / ÜbungsleiterInnen, sofern noch nicht geschehen.
Auch ZuschauerInnen (18 Jahre und älter) müssen weiterhin auf ihren 3G-Status überprüft werden. Als Nachweis dient die Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App . Zusätzlich muss einen amtlicher Lichtbild-Ausweis vorgelegt werden. Der Nachweis kann auch durch einen Impfpass bzw. Testzertifikat einer amtlichen Teststelle erfolgen.