Trainingsbedingungen nach Inkrafttreten des Bevölkerungsschutzgesetztes

Ab einer stabilen Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen in einem Landkreis gilt (Quelle: Homepage Bundesgesundheitsministerium https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html)

Tagsüber darf Sport nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden […]. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern trainieren. Trainer müssen ggf. vorher einen Test machen.

Da die Inzidenzzahlen für den Rheinisch-Bergischen Kreis deutlich über 100 liegen, gilt daher bis auf weiteres:

  • Training mit 5 Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren + Trainer kann draußen kontaktlos
  • Trainingszeiten auch auf dem Höferhof müssen bis spätestens 24 Stunden vorher per E-Mail (training@dabringhauser-tv.de) gemeldet werden, bei wöchentlich gleichbleibenden Trainingszeiten reicht eine Meldung aus.
  • Der Höferhof ist nach wie vor nur für Trainingsgruppen vom DTV geöffnet.
  • TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen müssen vor und während des Trainings einen negativen, tagesaktuellen Test vorweisen können. Der Test ist an einer amtlich zugelassenen Teststelle (in Dabringhausen sind das die Damian-Apotheke und Dr. Hopff) durchzuführen.
  • Das Trainingsprotokoll gem. Hygienekonzepts des DTVs ist zu führen und innerhalb von 24 Stunden an den Hygienebeauftragten zu übermitteln. Auch das Testergebnis der TrainerInnen / ÜbungsleiterInnen ist beizufügen.
  • Das Hygienekonzept des DTVs ist zu beachten und anzuwenden.

Hinweis: der DTV plant in naher Zukunft die Luca-Nachverfolgungs-App einzusetzen. Nähere Informationen erfolgen zur gegebenen Zeit.

Sollten andere Trainingsperspektiven möglich werden, informieren wir über unsere Homepage.