die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
- Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
- Bis zum 18. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
- Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
- Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
- Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
Quelle: Landessportbund NRW
Näherre Informationen entnehmt bitte der nachstehenden Tabelle. Falls Ihr Fragen habt, wendet Euch an Eure ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen oder die jeweilige Abteilungsleitung.
Bitte beachtet die AHA-Regeln weiterhin und seit vorsichtig.