Ab dem 28. Dezember 2021 gilt eine neue CoronaSchVO in NRW. Dann ist Sport drinnen nur mit 2G+ möglich. In Innenräumen müssen immunisierte Personen dann zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis (keine Selbsttest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.