Die wichtigste Nachricht wie immer zuerst: Vereinssport ist im Straußenfarm Stadion Höferhof unter bestimmten aber verschärften Bedingungen weiter möglich.
Das Land verhängt für den Rheinisch-Bergischen Kreis die Notbremse. Der Kreis erlässt eine Allgemeinverfügung und hebt die Notbremse wieder auf. Das Land genehmigt die neue Allgemeinverfügung.
Aufgrund dieser Allgemeinverfügung des Rheinisch-Bergischen Kreises darf demnach Sport unter verschärften Bedingungen durchgeführt werden:
„Es wird angeordnet, dass statt der Einschränkungen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 bis 8 CoronaSchVO die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen durch eine zugelassene Teststelle bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Absatz 4 CoronaSchVO abhängig ist. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht entsprechend § 4 Abs.4 S.5 CoronaSchVO ausgenommen“
Da der DTV verantwortlich für die Nutzung des Höferhofes ist, ergibt sich für die Übungsleiter folgendes Szenario, falls Training stattfinden soll:
- Die Teilnehmer legen schriftlich dem Übungsleiter den Nachweis über einen tagesaktuellen Schnelltest vor.
- Die Übungsleiter fügen die Dokumente dem Trainingsprotokoll bei. Auch die Testergebnisse der Übungsleiter sind beizufügen.
Schnelltests können in Dabringhausen nach Terminvereinbarung in der Damian-Apotheke und bei Dr. Hopf durchgeführt werden. Es reicht zurzeit leider nicht aus, einen Schnelltest selbst durchzuführen, auch nicht in der Gruppe auf dem Platz. Auch ein Schnelltest, der tagesaktuell in der Schule durchgeführt wird, kann zurzeit nicht als Nachweis herangezogen werden.